Schwäbisch Gmünd ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʃvɛːbɪʃ ˈɡmʏnt]) ist eine Stadt im Osten Baden-Württembergs, die etwa 50 km östlich der Landeshauptstadt Stuttgart liegt. Sie ist sowohl einwohner- als auch flächenmäßig die größte Stadt im Remstal
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
61.333 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73525, 73527, 73529,73072,73550, 73553Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
07171, 07173, 07165, 07332
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkhof, Burgholz, Grünhalde, Herzenbühl, Hirschmühle, Oberbettringen, Schirenhof, Unterbettringen, Waldau, Zimmern
Adressen:
1. Stadt Schwäbisch Gmünd
Marktplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd
2. Landratsamt Ostalbkreis
Kaiserstraße 74
73525 Schwäbisch Gmünd
3. Polizeipräsidium Aalen
Gabelsbergerstraße 29
73430 Aalen
Gemeinde Schwäbisch Gmünd – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.